1. Grundlagen
1.1. Diese AGBs regeln die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien des Vermittlungsvertrages. Subsidiär sind die einschlägigen Regeln des Obligationenrechts anwendbar.
1.2. Diese AGBs gelten ungeachtet von allfälligen Verweisen des Kunden auf eigene allgemeine Vertragsbedingungen welcher Art auch immer.
1.3. Die Inhalte der Website auf www.paytech-systems.com sind für die Pay Tech Systems B.V. nicht verbindlich und begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Vornahme irgendwelcher Finanztransaktionen.
1.4. Die Website www.paytech-systems.com ist ein Informationsdienst der Pay Tech Systems B.V. Die Pay Tech Systems B.V. ist weder ein Kreditinstitut noch vermittelt sie Kredite, Darlehen oder anderweitige Beschaffung von Geldmitteln.
1.5. Die Pay Tech Systems B.V. stellt lediglich Informationen zum Thema Finanzsanierung, Schuldenregulierung und -tilgung zur Verfügung.
1.6. Alle Online-Infos sind kostenlos. Sollten bei einer konkreten Anfrage Kosten entstehen, wird der Kunde vorab informiert. Auf Umfang und Höhe wird vorab hingewiesen. Ohne die ausdrückliche Bestätigung bzw. Beauftragung durch den Kunden werden keine Kosten verrechnet.
1.7. Es entstehen keine Kosten für Anfragen, deren weitere Bearbeitung die Pay Tech Systems B.V. ablehnen muss.
2. Zustandekommen und Inhalt des Vermittlungsvertrages
2.1. Mit der Anfrage erfragt der Kunde bei der Pay Tech Systems B.V. kostenlos die Möglichkeit, ob die Pay Tech dem Kunden eine Finanzsanierung vermitteln kann. Der Kunde hat dazu allenfalls weitere Informationen und Auskünfte zu erteilen.
2.2. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AGBs gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
2.3. Ergeben die Vorabklärungen der Pay Tech Systems B.V., dass sich ein Finanzsanierungsunternehmen zur Sanierung der finanziellen Situation des Kunden bereit erklärt, teilt die Pay Tech Systems B.V. dies dem Kunden schriftlich mit.
2.4. Der Kunde kann darauf den Auftrag an die Pay Tech Systems B.V. zur Vermittlung schriftlich oder mündlich erteilen. Der Vermittlungsvertrag zwischen der Pay Tech Systems B.V. und dem Kunden kommt an dem Tag zustande, an welchem die vom Kunden bezahlte Vermittlungsgebühr bei der Pay Tech Systems B.V. verbucht ist.
2.5. Die Pay Tech Systems B.V. kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann. In diesem Fall kommt der Vermittlungsvertrag am Tag der Verbuchung der ersten Teilzahlung zustande. Die zweite Teilzahlung ist fällig mit dem Tag, an welchem der Kunde den Finanzsanierungsvertrag zugestellt erhalten hat.
2.6. Mit der Bestätigung des Auftrages schuldet der Kunde der Pay Tech Systems B.V. die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages, der Pay Tech Systems B.V. die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.
3.2. Die Vermittlungsgebühr deckt folgende Dienstleistungen der Pay Tech Systems B.V. ab: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Telefongebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Pauschale für Sachkostenaufwand und das Einholen des Finanzsanierungsvertrages.
3.3. Der Kunde versichert, dass sämtliche der Pay Tech Systems B.V. gegenüber gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige Angaben können die sofortige Auflösung des Vermittlungsvertrages und Schadensersatz zur Folge haben.
3.4. Alle Zahlungen des Kunden sind spesenfrei und ohne Abzug an die Pay Tech Systems B.V. zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Pay Tech Systems B.V. berechtigt, ihm Mahnkosten von 30.- EUR pro Mahnung zu verrechnen sowie die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen.
3.6. Der Kunde hat der Pay Tech Systems B.V. alle Auslagen zu vergüten, welche dieser durch Vertragspflichtver-letzungen des Kunden entstanden sind.
3.6.1. In jedem Fall sind bei Stellung einer Anfrage die entstandenen erforderlichen Auslagen zu ersetzen, wenn durch die oder durch einen ihrer Vertragspartner dem Kunden aufgrund dessen Beauftragung eine verbindliche Vertragsgarantie unterbreitet werden kann und dieser diese dann nicht annimmt. Bis zu einem Höchstbetrag von 200,00 EUR werden diese von uns vorab verauslagt. Ab einem Betrag von 200,00 EUR wird eine entsprechende Vorschussleistung fällig.
4. Zu vermittelnder Finanzsanierungsvertrag
4.1. Das von der Pay Tech Systems B.V. an den Kunden vermittelte Finanzsanierungsinstitut ist bestrebt, für und mit Vollmacht des Kunden mit dessen Gläubigern eine Reduktion der Schulden und eine ratierliche Zahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten auszuhandeln.
4.2. Die Finanzsanierungsgesellschaft nimmt während der Laufzeit des Finanzsanierungsvertrages die mit dem Kunden selbst vereinbarten Ratenzahlungen entgegen und leitet diese entsprechend der Vereinbarungen mit den Gläubigern an diese weiter. Ziel ist eine sukzessive Entschuldung des Kunden.
4.3. Der Finanzsanierungsvertrag wird dem Kunden per Einschreiben zugestellt.
4.4. Sollte der Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Sanierungsunternehmen aus Gründen nicht zustande kommen, welche der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet die Pay Tech Systems B.V. dem Kunden die bereits geleistete Vermittlungsgebühr zurück.
5. Widerrufsrecht
5.1. Für den Fall, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gilt Folgendes: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pay Tech Systems B.V., Kennedyplein 200, 5611 Eindhoven, Niederlande, paytech@paytech-systems.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandte Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung der Pay Tech Systems B.V. während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zudem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5.2. Der Widerruf soll eingeschrieben erfolgen, jedoch nicht begründet werden.
5.3. Maßgebend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist das Datum des Poststempels.
5.4. Wurde dem Kunden der vermittelte Finanzsanierungsvertrag bereits zugestellt, muss er diesen im Original mit dem Widerruf an die Pay Tech Systems B.V. zurücksenden.
5.5. Der Widerruf ist zu richten an die Pay Tech Sytems B. V., Kennedyplein 200, 4611 ZT Eindhoven, Niederlande.
5.6. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn er den vermittelten Finanzsanierungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist unterschrieben hat.
6. Datenschutz
6.1. Die Pay Tech Systems B.V. richtet sich nach den Normen des Europäischen Datenschutzgesetzes. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die über ihn gesammelten Daten einzusehen.
6.2. Die Pay Tech Systems B.V. ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen.
6.3. Die Pay Tech Systems B.V. ist weiter berechtigt, die Kundendaten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfirmen in Deutschland und im Ausland weiterzugeben.
6.4. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen.
7. Haftung und Garantieleistungen
7.1. Die Pay Tech Systems B.V. haftet nur für Schäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stehen und die von der Pay Tech Systems B.V. oder von ihr beauftragte Hilfspersonen und/oder Subunternehmen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind.
7.2. Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Klargestellt wird, dass die Pay Tech Systems B.V. für Schäden an Körper, Leib und Leben haftet sowie für Vermögensschäden, die die Pay Tech Systems B.V. oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
7.3. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste der www.paytech-systems.com wie der Pay Tech durch Interessenten oder Kunden geschieht auf eigenes Risiko.
7.4. Die Pay Tech Systems B.V. vermittelt nur Finanzsanierungsverträge zwischen den Kunden und einer Finanzsanierungsgesellschaft. Die Pay Tech Systems B.V. übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Finanzsanierungsverträge und für jegliche Handlungen und/oder Unterlassungen der Finanzsanierungsgesellschaft.
7.5. Die Pay Tech Systems B.V. übernimmt keine Garantie, dass ein Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und der von ihr vermittelten Finanzsanierungsgesellschaft zustande kommt. Der Entscheid über die Annahme oder Ablehnung einer Finanzsanierung liegt bei der Finanzsanierungsgesellschaft und/oder dem Kunden.
8. Sonstiges
8.1. Es existieren keinerlei mündliche Nebenabsprachen. Abänderungen dieser Vereinbarung sind nur in Schriftform gültig.
8.2. Mitteilungen an die vom Kunden der Pay Tech Systems B.V. zuletzt genannte Adresse (postalisch oder E-Mail) gelten als zugestellt.
8.3. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn nach den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen.
8.4. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist Niederländisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Sitz der Pay Tech Systems B.V.
Über uns.
Die Kunden der Pay Tech Systems sind anspruchsvoll und erwarten mehr als irgendeine Lösung von der Stange. Dies zu erfüllen und Ihnen einen etwas anderen Service zu bieten ist unser Anspruch. Wir machen Ihnen die besten Angebote für die Vermittlung einer individuellen Finanzsanierung – ohne Bonitätsnachweis. Unser Team berät Sie ausführlich zu den besonderen Vorzügen einer Finanzsanierung. Das bedeutet: Wir sind keine Bank, wir sind besser. Deshalb haben wir mit Krediten auch nichts zu tun und vermitteln diese auch nicht.
Der Paytech Systems Schulden-Aus-Klick